Renten in Deutschland
zu ihrer persönlichen Rente
Rentenarten in Deutschland
In Deutschland gibt es verschiedene Rentenarten:
- Regelaltersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
- Regelaltersrente
Die Regelaltersrente ist die bekannteste Rentenart und ermöglicht den Übergang in den Ruhestand. Sie wird gewährt, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die erforderliche Mindestversicherungszeit erfüllt ist. Für Personen, die ab 1964 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch ab 63 Jahren bei mindestens 35 Versicherungsjahren, jedoch mit Abschlägen von 0,3 % pro vorzeitigem Monat.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Anspruch nach 45 Beitragsjahren, teilweise abschlagsfrei, z. B. ab 64 Jahren und sechs Monaten für den Jahrgang 1961.
- Rente für schwerbehinderte Menschen: Frühzeitiger Renteneintritt möglich, wenn die Wartezeit erfüllt und die Schwerbehinderung anerkannt ist.
- Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Es gibt zwei Formen:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Bei Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden täglich.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Bei Arbeitsfähigkeit von drei bis sechs Stunden täglich.
Voraussetzung ist, dass die betroffene Person Mindestversicherungszeiten erfüllt hat und die gesundheitliche Einschränkung ärztlich nachgewiesen wird.
- Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente unterstützt Hinterbliebene nach dem Tod eines Versicherten. Sie umfasst:
- Witwen-/Witwerrente: Für den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner.
- Waisenrente: Für Kinder bis 18 Jahre, bzw. bis 27 Jahre bei Ausbildung oder Studium.
Voraussetzung ist, dass der verstorbene Versicherte mindestens
5 Jahre Beiträge gezahlt hat
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