News- Service
zu ihrer persönlichen Rente
News der
deutschen Rentenversicherung
ab 01.01.2027
Das verkündete Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
hat auch Regelungen mit Bezug zur Rentenversicherung.
Wesentliche beratungsrelevante Änderungen,
die ab dem 01.01.2027 gelten, werden zum Beispiel sein:
- § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V - Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes
Für Versicherte, die Rente wegen voller Erwerbsminderung, Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an.
Einen Anspruch auf Krankengeld haben (ab Inkrafttreten 01.01.2027) somit nur noch Rentner mit einer Altersrente von höchstens zwei Dritteln der Vollrente 66,66%.
Ein gleichzeitiger Bezug 99,99 Prozent Teilrente und Krankengeld ist somit dann nicht mehr möglich!
(Für Bestandsrentner wäre, sofern weiterhin ein Krankengeldanspruch gewünscht wird, folglich zum 01.01.2027 ein Antrag auf Änderung der Teilrente auf maximal zwei Drittel der Vollrente erforderlich. Dieser Antrag ist formlos zu stellen.
- § 51 Abs. 1 und 2 SGB V - Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
Die Frist, die die Krankenkasse setzen kann, innerhalb dessen der Versicherte einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben, wird von zehn auf vier Wochen gekürzt.
Dies gilt auch für diejenigen, die die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung mit Erreichen der Regelaltersgrenze haben.